Arbeitszeit-Rechner

Wochenplan-Check gegen ArbZG §3, §4, §5 und §9 — inklusive Branchen-Presets.

Wer Personal führt, ist verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes — auch dann, wenn der Schichtplan freiwillig getauscht wurde oder der Mitarbeitende „nur kurz eingesprungen“ ist. Das Aufsichtsamt prüft im Zweifel rückwirkend, und die Bußgelder nach §22 ArbZG (bis 30.000 EUR pro Verstoß) treffen den Inhaber, nicht das Personal.

Der Rechner nimmt eine komplette Arbeitswoche (Montag bis Sonntag) und gleicht sie mit den Kern-Vorgaben ab: §3 (max. 8 h pro Werktag, bis 10 h mit Ausgleich), §4 (Pflicht-Pause ab 6 h und ab 9 h), §5 (11 h Ruhezeit zwischen zwei Schichten) sowie §9 (Sonntags-Verbot mit Ausnahmen nach §10). Cross-Midnight-Schichten — Nachtschicht 22:00 → 06:00 — werden korrekt berücksichtigt, ebenso die Ruhezeit zwischen Sonntag und Montag.

Was der Rechner nicht abbildet: Sonderregeln per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, Bereitschaftsdienste, Notdienste und Ausnahmen nach §14 ArbZG (z.B. Saisonbetriebe oder unaufschiebbare Arbeiten). Für solche Konstellationen brauchst du eine arbeitsrechtliche Einzelfallprüfung — der Disclaimer am Seitenende sagt mehr dazu.

Frequently Asked Questions

Was prüft der Arbeitszeit-Rechner genau?
Der Rechner gleicht eine komplette Arbeitswoche (Montag bis Sonntag) mit den zentralen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ab: §3 (maximale Arbeitszeit pro Werktag und 24-Wochen-Ausgleich), §4 (Mindestpausen), §5 (Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten) und §9 (Sonntags-Arbeitsverbot mit Branchen-Ausnahmen). Du erhältst pro Tag und für die Gesamtwoche einen Ampel-Status mit Klartext-Begründung und konkreten Fix-Vorschlägen.
Wie wird die Arbeitszeit nach §3 ArbZG berechnet?
Arbeitszeit ist die Schichtdauer abzüglich aller Pausen. Bis 8 Stunden pro Werktag ist alles unkritisch. Bis zu 10 Stunden sind nur zulässig, wenn der Mehraufwand innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durch verkürzte Arbeitstage ausgeglichen wird. Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit pro Werktag sind grundsätzlich unzulässig.
Wann ist welche Pause Pflicht?
§4 ArbZG schreibt vor: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Blöcke von je 15 Minuten aufgeteilt werden. Ohne ausreichende Pause darf nach §4 nicht weitergearbeitet werden.
Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Nach §5 ArbZG sind mindestens 11 zusammenhängende Stunden zwischen Ende einer Schicht und Beginn der nächsten Pflicht. Einzelne Branchen (Gastgewerbe, Krankenhäuser, Landwirtschaft) dürfen per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf 10 Stunden reduzieren, müssen den Ausfall aber innerhalb eines Monats ausgleichen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter freiwillig länger bleibt?
Freiwilligkeit hebt das ArbZG nicht auf. §3 begrenzt die Arbeitszeit objektiv — unabhängig davon, ob der Beschäftigte einverstanden ist. Wer die Mehrarbeit duldet oder nicht aktiv unterbindet, haftet als Arbeitgeber. Wenn ein Mitarbeitender dauerhaft über 8 Stunden kommt, muss der Ausgleich nach §3 dokumentiert sein, sonst droht ein Bußgeld nach §22 ArbZG (bis 30.000 EUR pro Verstoß).
Wie dokumentiere ich den Ausgleich nach §3 ArbZG?
Der Ausgleich muss innerhalb von 24 Wochen (oder sechs Kalendermonaten) erfolgen, sodass im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. In der Praxis genügt eine schriftliche oder digitale Aufstellung pro Mitarbeiter mit täglicher Arbeitszeit, Pausen und Wochensumme. Seit dem BAG-Urteil (1 ABR 22/21) ist die systematische Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit ohnehin Pflicht — der Ausgleich wird daraus ableitbar.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber?
Ja, vollständig. §1 ArbZG nennt explizit alle Arbeitnehmer — die Höhe des Entgelts oder die Wochenstunden spielen keine Rolle. Auch Minijobber dürfen also keine 11 Stunden Schicht ohne Pause schieben, brauchen 11 Stunden Ruhezeit und dürfen sonntags nur in Ausnahmebranchen arbeiten. Wer das übersieht, riskiert die gleichen Bußgelder wie bei Vollzeitkräften.
Was bedeutet die Sonntags-Ausnahme nach §10 ArbZG?
§9 ArbZG verbietet grundsätzlich Arbeit an Sonn- und Feiertagen. §10 ArbZG zählt aber Ausnahmen: Gastronomie, Bäckereien (für maximal 3 Stunden frühmorgens), Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Bewachungsdienste, Tankstellen und einige weitere. In zulässigen Fällen brauchst du je 15 sonntagsfreie Tage pro Jahr und einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.