Lohn-Rechner: Minijob, Midijob und Vollzeit

Brutto-Netto-Schätzung plus Arbeitgeber-Gesamtkosten — schnell prüfen, ob ein Minijob noch unter der 556-Euro-Grenze bleibt.

Lohnabrechnung in Deutschland ist eines der Themen, bei denen kleine Fehler teuer werden. Wer einen Minijob über 556 € pro Monat fährt, riskiert eine rückwirkende Nachforderung der Krankenkasse über mehrere Monate. Wer im Midijob-Übergangsbereich falsch rechnet, zahlt zu viel oder zu wenig Sozialabgaben.

Dieser Rechner liefert eine schnelle Schätzung für die drei häufigsten Konstellationen im KMU-Alltag: gewerblicher Minijob (556-Euro-Grenze), Midijob im Übergangsbereich (556,01 € bis 2.000 €) und reguläre sozialversicherungspflichtige Vollzeit. Du siehst Brutto, Arbeitnehmer-Anteil, Arbeitgeber-Anteil, eine grobe Lohnsteuerschätzung und die Gesamt-AG-Kosten auf einen Blick.

Was der Rechner nicht ersetzt: die verbindliche Lohnabrechnung deiner Steuerkanzlei oder Lohnsoftware. Wir nutzen Pauschalsätze für 2026 und eine vereinfachte Lohnsteuer-Tabelle. Bei Sonderfällen — Kinderfreibetrag, Pflegeversicherung-Zuschlag/-Abschlag, Bemessungsgrenzen, Einmalzahlungen — weichen die Werte ab.

Max. 6.000 € — Werte darüber werden auf 6.000 € gekappt.

⚠️ Wichtiger Hinweis — keine verbindliche Berechnung

Dieser Rechner liefert Schätzwerte auf Basis vereinfachter Pauschalen (Stand 2026). Eine verbindliche Lohnabrechnung liefert nur ein Steuerberater oder eine zertifizierte Lohnsoftware wie DATEV, Lexware Lohn+Gehalt oder Sage Lohn.

Tatsächliche Werte weichen ab je nach: Bundesland (Kirchensteuer 8 % oder 9 %), Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kinderfreibeträge, Pflegeversicherung mit/ohne Kinder, Beitragsbemessungsgrenzen (2026: KV/PV 5.512,50 €/Mo, RV/AV 8.050 €/Mo West), Solidaritätszuschlag, Sonderzahlungen, geldwertem Vorteil, Sachbezügen und individueller Steuerkonstellation.

Falsche Lohnabrechnungen sind nachforderungspflichtig — Sozialversicherungsträger und Finanzamt prüfen rückwirkend bis zu 4 Jahre. Konsultiere vor Vertragsschluss oder Auszahlung deinen Steuerberater.

Frequently Asked Questions

Stimmen die berechneten Werte exakt mit der Lohnabrechnung überein?
Nein. Dies ist eine Schätzung auf Basis vereinfachter Pauschalsätze (2026). Die tatsächliche Lohnabrechnung variiert je nach Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Bundesland (Kirchensteuersatz 8% oder 9%), Kinderfreibeträgen, Pflegeversicherung mit/ohne Kinder, Bemessungsgrenzen und Sonderzahlungen. Für verbindliche Werte nutze DATEV, Lexware oder einen Steuerberater.
Wo liegt die Minijob-Grenze 2025/2026?
Die Minijob-Grenze liegt bei 556 € im Monat (Stand 2025). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 130 Stunden × Mindestlohn (12,82 €) ÷ 12 Monate. Wer dauerhaft über 556 € verdient, wechselt automatisch in den Midijob-Bereich oder die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Was bedeutet der Übergangsbereich (Midijob) zwischen 556 € und 2.000 €?
Im Midijob-Bereich (556,01 € bis 2.000 €) sind Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig, zahlen aber reduzierte Beiträge. Die Beitragslast steigt linear mit dem Gehalt — bei 556,01 € startest du bei ca. 11 %, bei 2.000 € erreichst du den vollen Arbeitnehmer-Anteil (~20 %). Der Arbeitgeber zahlt immer den vollen Anteil.
Warum trägt der Arbeitgeber beim Minijob 28 %?
Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, ca. 2 % pauschale Lohnsteuer (oft inklusive) plus Umlagen U1/U2/U3. In Summe rechnet man mit etwa 28 bis 32 % Arbeitgeber-Pauschale. Im Haushaltscheckverfahren sind die Sätze deutlich niedriger.
Wie wird Lohnsteuer in Steuerklasse 1 berechnet?
Die exakte Berechnung folgt dem progressiven Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) plus Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer. Dieser Rechner nutzt eine grobe stufenweise Schätzung. Für die exakte Lohnsteuer pro Monat bietet das Bundesfinanzministerium einen kostenlosen Lohn- und Einkommensteuerrechner an (bmf-steuerrechner.de).