Mindestlohn 2026: MiLoG-Anpassung und Folgen für KMU
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sprich mit deinem Steuerberater, Rechtsanwalt oder der zuständigen IHK/Handwerkskammer.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, ab 01.01.2027 dann auf 14,60 Euro (Stand der Mindestlohnkommissions-Empfehlung 06.2025, finale Verordnung BMAS ausstehend). Für einen 12-Mann-Betrieb mit 5 Mitarbeitern auf Mindestlohnniveau bedeutet das rund 8.500 Euro Mehrkosten pro Jahr, plus Sozialabgaben. Wer das übersieht, fährt die Marge in zwei Quartalen gegen die Wand. Wichtiger als das Was ist hier das Wie: Welche Lohngruppen rutschen mit, welche Verträge müssen angepasst werden, und welche Bußgelder drohen bei Verstößen nach §21 MiLoG.
Die neue Stundenuntergrenze
Nach §1 Abs.2 MiLoG legt die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre die Anpassung fest. Für 2026 ist 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde geplant, für 2027 dann 14,60 Euro. Zum Vergleich: 2024 lag der Wert bei 12,41 Euro, 2025 bei 12,82 Euro. Das ist eine kumulative Anhebung von rund 12 Prozent in zwei Jahren. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das knapp 240 Euro mehr Bruttolohn pro Monat und Person, bei Minijobbern entsprechend weniger.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, mit Ausnahmen für Pflicht-Praktikanten unter 3 Monaten, Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung) und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Branchen-Mindestlöhne nach TV-Tarif (Gebäudereinigung, Bau, Pflege) liegen meist über dem gesetzlichen Minimum und gehen vor.
Was kostet das den 12-Mann-Betrieb
Rechenbeispiel Bäckerei mit 12 Mitarbeitern, davon 5 Verkauf auf Mindestlohnniveau (40h/Woche), 4 Bäcker tariflich darüber, 3 Aushilfen geringfügig. Die 5 Mindestlohn-Mitarbeiter kosten 2025 monatlich rund 2.220 Euro brutto pro Person, 2026 rund 2.410 Euro. Macht 950 Euro Mehrkosten pro Monat. Plus 200 bis 220 Euro Arbeitgeber-Sozialabgaben. Macht rund 1.170 Euro pro Monat oder 14.000 Euro pro Jahr Mehrkosten.
Bei Minijobbern verschiebt sich die Stundengrenze. Aktuell sind bei 12,82 Euro und 556-Euro-Grenze maximal 43,4 Stunden pro Monat möglich. Ab 2026 bei 13,90 Euro nur noch 40 Stunden. Wenn deine Aushilfen bislang 43 Stunden gearbeitet haben, müssen sie ab Januar 3 Stunden weniger arbeiten oder du holst dir die Lohnsteuer- und SV-Pflicht ins Haus.
Verträge und Lohnstruktur anpassen
| Maßnahme | Frist | Risiko bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Lohnsätze in Verträgen prüfen | Dezember 2025 | Nachzahlungs-Ansprüche bis 3 Jahre rückwirkend |
| Minijob-Stunden anpassen | Januar 2026 | Übergleitung in SV-Pflicht, Nachzahlungen |
| Stundennachweise einführen | laufend | Bußgeld nach §21 MiLoG bis 500.000 EUR |
| Kalkulation/Preise anpassen | Q1 2026 | Margen-Verlust 2 bis 5 Prozent |
Mitziehender Effekt bei höheren Lohngruppen
Wenn der Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro steigt, verkleinert sich der Abstand zur nächsten Lohngruppe. Wer als Bäcker-Geselle 14,50 Euro verdient, sieht plötzlich nur noch 60 Cent Differenz zur Aushilfe. Das ist nicht nur Stimmungs-Risiko, sondern tarifrechtlich relevant bei Betrieben mit Haustarif oder Anbindung an Branchen-TV. Üblicherweise ziehen die Lohngruppen 2 und 3 mit, was den Kosten-Effekt noch verdoppeln kann.
Bei Bäckereien betrifft das vor allem die Übergänge zwischen Helfer, Geselle und Vorarbeiter. Wer hier rechtzeitig eine neue Lohngruppen-Logik aufsetzt, vermeidet Diskussionen im Frühjahr. Sprich mit dem Steuerberater oder Tarifexperten der IHK über die Anpassung. In Bayern berät die Bäcker-Innung kostenlos Mitgliedsbetriebe zu solchen Fragen.
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
Nach §17 MiLoG müssen alle Mindestlohn-Empfänger und alle Minijobber ihre tägliche Arbeitszeit dokumentieren. Beginn, Ende, Dauer. Aufbewahrungsfrist 2 Jahre. Bei Zoll-Kontrolle wird genau das geprüft. Eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation kostet bis zu 30.000 Euro Bußgeld pro Fall (§21 MiLoG). Bei systematischen Verstößen sind auch Strafverfahren möglich.
Tools für Schichtplanung und Zeiterfassung wie SchichtHQ oder Papershift erledigen das automatisch. Du brauchst dafür keine teure Spezialsoftware, ein günstiger Cloud-Tarif ab 3 Euro pro Person und Monat reicht. Für 12 Mitarbeiter sind das 36 Euro, in Relation zu 30.000 Euro Bußgeld eine günstige Versicherung.
Auftragskalkulation und Preisanpassung
Eine Lohnerhöhung um 8 Prozent muss irgendwo aufgefangen werden. Drei Hebel: Preise anheben, Stundenproduktivität steigern, Beschäftigung reduzieren. Pure Preisanhebung um 8 Prozent ist im Lebensmittelhandwerk meist nicht durchsetzbar, weil die Nachfrage elastisch reagiert. Üblich sind 2 bis 4 Prozent Preisanpassung plus 2 bis 3 Prozent Produktivitätsgewinn durch Schichtoptimierung oder Sortimentsstraffung.
Konkret: Ein Stück Brot, das 2025 für 3,20 Euro verkauft wurde, sollte 2026 zwischen 3,30 und 3,40 Euro kosten. Wer den Mindestlohn-Effekt komplett auf den Preis schlägt (3,46 Euro), riskiert 3 bis 5 Prozent Mengenverlust. Wer zu wenig anpasst, frisst die Marge weg. Sprich mit dem Steuerberater über die Auswirkungen auf die Liquidität in Q1 und Q2 2026.
Subventions- und Stundenmodelle
Für Betriebe, die strukturell unter Druck geraten, gibt es einige Hebel jenseits der reinen Preisanpassung. Erstens: Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit nach §88 SGB III für Langzeitarbeitslose, die innerhalb der ersten 6 Monate vom Mindestlohn ausgenommen sind. Zuschuss bis zu 50 Prozent des Bruttolohns für 12 Monate. Sinnvoll für Verkauf und Reinigung, weniger für Backstube-Fachkräfte.
Zweitens: Saisonarbeit nach §40a EStG mit Pauschalbesteuerung 5 Prozent. Für Bäckereien mit Weihnachts- oder Sommer-Spitze attraktiv, aber maximal 18 zusammenhängende Tage. Drittens: 4-Tage-Woche bei gleichem Wochen-Soll. Hebt die Tagesleistung, reduziert Pausen und Wegezeiten. Funktioniert nicht in jedem Betrieb, aber wo es passt, fängt es 3 bis 5 Prozent Personalkosten ab. Sprich vor jedem Modell mit dem Steuerberater über die SV-rechtlichen Auswirkungen.
Bottom Line
Plane den Mindestlohn-Sprung als 1.000 bis 1.500 Euro Mehrkosten pro Monat im typischen 12-Mann-Betrieb. Die Maßnahmen-Liste ist überschaubar: Verträge prüfen bis Dezember 2025, Minijob-Stunden ab Januar anpassen, Zeit-Dokumentation lückenlos führen, Preise und Kalkulation rechtzeitig nachziehen. Wer das nicht macht, riskiert nicht nur Marge, sondern Bußgelder bis zu 500.000 Euro pro Verstoß. Für die konkrete Anpassung deiner Lohnabrechnung und Tarifstruktur ist der Steuerberater oder die IHK der richtige Ansprechpartner, eine Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Veröffentlicht durch die Cheftipps-Redaktion. Veröffentlicht am 8. August 2026.
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