E-Rechnung für KMU

E-Rechnungspflicht: dein Stichtag, die Formate und was jetzt zu tun ist.

Empfangen können müssen alle inländischen Unternehmen bereits seit 2025. Ausstellen wird gestaffelt Pflicht — ab 2027 für größere, ab 2028 für alle übrigen, Kleinunternehmer bleiben befreit. Hier findest du deinen Stichtag, das passende Format und die Anleitungen an einem Ort.

Stichtag 2027 / 2028XRechnung & ZUGFeRDKleinunternehmer befreitNorm EN 16931

Die E-Rechnung ist kein einzelner Stichtag, sondern ein Fahrplan mit mehreren Stufen — und welche Stufe für dich gilt, hängt von Umsatz, Status und deinen Empfängern ab. Genau das sortiert dieser Hub: von der Frage, ob du überhaupt betroffen bist, bis zur ersten fertig verschickten E-Rechnung.

Wichtig vorab: Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) — eine reine PDF genügt nicht. Und betroffen sind ausschließlich Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B); an Privatkunden ändert sich nichts.

In 4 Schritten startklar

  1. 1Empfang sicherstellen: Rechnungs-E-Mail-Adresse plus Software/Portal, das XRechnung und ZUGFeRD liest (gilt seit 2025).
  2. 2Deinen Ausstellungs-Stichtag bestimmen — mit dem E-Rechnungspflicht-Checker in Sekunden.
  3. 3Format wählen: XRechnung für Behörden, ZUGFeRD im B2B.
  4. 4GoBD-konforme Archivierung klären: 8 Jahre, im Originalformat.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Empfangen: seit 1.1.2025 für alle inländischen Unternehmen. Ausstellen: ab 1.1.2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1.1.2028 für alle übrigen. Betroffen sind nur B2B-Rechnungen.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein — Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind durch das Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit. Empfangen können müssen aber auch sie seit 2025.

Ist eine PDF eine E-Rechnung?

Nein. Nur ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) gilt als E-Rechnung. Eine einfache PDF oder ein Scan zählt nicht.

Welche Rechnungen sind ausgenommen?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen an private Endverbraucher (B2C). Dafür bleiben Papier und PDF erlaubt.