E-Rechnungspflicht-Checker
Vier Fragen — und du weißt deinen persönlichen Stichtag, das passende Format und die nächsten Schritte. Für KMU, Freiberufler, Vermieter und Kleinunternehmer.
An wen stellst du überwiegend Rechnungen?
Dein umsatzsteuerlicher Status?
Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz 2026)?
Wie viele Ausgangsrechnungen im Monat?
Dein Ergebnis
Du musst ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen (Vorjahresumsatz 800.000 € oder weniger).
Noch rund 508 Tage bis zu deinem Stichtag (01.01.2028).
Dein Fahrplan
Empfohlenes Format
ZUGFeRD (angenehm im B2B)
Für Rechnungen an Unternehmen ist ZUGFeRD meist praktischer: Es ist ein PDF mit eingebettetem XML — dein Kunde sieht eine normale PDF, die Software liest die Daten. Viele Programme erzeugen zusätzlich XRechnung, falls ein Kunde das verlangt.
Software-Tipp
Schlankes Rechnungsprogramm reicht
Bei wenigen Rechnungen im Monat genügt ein gängiges Rechnungsprogramm mit E-Rechnungs-Funktion oder ein kostenloses Web-Tool. Wichtig ist nur, dass es EN-16931-Formate erzeugt und du GoBD-konform archivierst.
Deine nächsten Schritte
- → E-Rechnungen empfangen können — eine Rechnungs-E-Mail-Adresse plus Software/Portal, das XRechnung und ZUGFeRD liest (gilt für dich bereits seit 1.1.2025).
- → Bis 31.12.2027 darfst du B2B-Rechnungen noch als Papier oder — mit Zustimmung des Empfängers — als PDF stellen.
- → Nutze den Vorlauf, um in Ruhe das passende System auszuwählen und zu testen.
- → GoBD-konforme Archivierung klären: 8 Jahre, Originalformat.
Immer ausgenommen — egal welcher Fall
- • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
- • Fahrausweise
- • Rechnungen an private Endverbraucher (B2C)
Und: Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung/ZUGFeRD) — eine reine PDF zählt nicht.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
XRechnung oder ZUGFeRD — was soll ich nehmen?
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Für welche Rechnungen gilt die Pflicht nicht?
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz / § 14 UStG; Kleinunternehmer-Befreiung durch das Jahressteuergesetz 2024.
- Norm der E-Rechnung: EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD).
- Stand: 2026 · Angaben ohne Gewähr.
- Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall (Sonderfälle, Rechtsform, Auslandsbezug) sollten Steuerberater oder die zuständige IHK eingebunden werden.