BG-Meldung Arbeitsunfall: 3-Tage-Frist und korrekter Ablauf
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Jeder Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden — Frist beginnt mit dem Tag, an dem du als Arbeitgeber Kenntnis erlangst. Wer die 3-Tage-Frist nach § 193 SGB VII verschlampt, riskiert ein Bußgeld bis 2.500 Euro nach § 209 SGB VII plus Regressforderungen, falls die BG nachträglich Leistungen kürzt. Tödliche Unfälle und Unfälle mit mehr als 3 Verletzten gleichzeitig sind sogar sofort telefonisch zu melden.
Wann eine Meldepflicht überhaupt entsteht
Meldepflichtig ist jeder Arbeitsunfall, der zu mehr als 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit führt — der Unfalltag zählt nicht mit. Wer am Montag stürzt und Donnerstag wieder arbeitet, ist 2 Tage AU — nicht meldepflichtig. Wer am Montag stürzt und Montag der Folgewoche wieder kommt, ist 7 Tage AU — voll meldepflichtig. Wichtig: Im Verbandbuch trägst du jeden Vorfall ein, auch ohne AU — die Meldepflicht beginnt erst ab Tag 4.
Die AU-Berechnung läuft kalendarisch, nicht nach Arbeitstagen. Ein Unfall am Freitag mit Rückkehr am Mittwoch sind 5 Kalendertage AU (Samstag und Sonntag inklusive), also meldepflichtig. Diese Differenzierung übersehen viele KMU bei Unfällen am Wochenanfang. Auch verlängert sich die AU-Dauer nachträglich durch eine Folge-Krankschreibung über die ursprüngliche Prognose hinaus, entsteht in dem Moment die Meldepflicht — Frist beginnt mit der Kenntnis der Verlängerung.
Auch Wegeunfälle — also Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause — gelten als Arbeitsunfall und sind meldepflichtig. Umwege für private Zwecke (Kindergarten ist anerkannt, Supermarkt nicht) können den Versicherungsschutz kippen, sind aber zunächst trotzdem zu melden. Die endgültige Anerkennung als Arbeitsunfall entscheidet die BG nach Sachverhaltsprüfung — du als Arbeitgeber hast nur die Meldepflicht zu erfüllen, nicht die rechtliche Wertung vorzunehmen.
Der korrekte Ablauf: 5 Schritte ab Unfall-Kenntnis
- Tag 0 (Kenntnis-Tag): Unfallhergang dokumentieren — Zeit, Ort, beteiligte Personen, Zeugen, Verletzungsart. Foto vom Unfallort, wenn möglich. Verbandbuch-Eintrag pflichtig.
- Tag 0-1: Mitarbeiter zur Durchgangsarzt-Behandlung schicken (D-Arzt, in Krankenhäusern und Praxen mit BG-Zulassung). Pflicht ab AU oder Behandlung über 7 Tage.
- Tag 1-2: Unfallanzeige im Extranet der zuständigen BG ausfüllen (BGN, BG BAU, VBG, BGW je nach Branche). Alternativ Papierformular „Unfallanzeige" per Post.
- Tag 2-3: Unfallanzeige absenden. Kopien an: Betriebsrat (falls vorhanden), Sicherheitsfachkraft, Personalakte, eigene Buchhaltung.
- Tag 3-30: BG meldet sich zur Klärung — Rückfragen schnell beantworten, sonst riskierst du Leistungsverzögerungen für den Mitarbeiter.
Was in die Unfallanzeige gehört
Die Unfallanzeige (Formular A1300, online im jeweiligen BG-Extranet) verlangt 18 Pflichtfelder. Die kritischsten sind: exakter Unfallhergang in 2 bis 3 Sätzen, beteiligte Maschinen oder Werkzeuge, getragene Schutzausrüstung, vermutete Ursache und Zeugen mit Namen und Kontakt. Auch die genaue Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt und die ausgeübte Bewegung (Heben, Drehen, Treppensteigen) sind anzugeben — diese Felder werden gerne vergessen und führen zu Rückfragen.
Beim Unfallhergang muss der Text präzise und neutral sein. „Beim Anheben einer 25-kg-Kiste vom Boden auf das Förderband verspürte der Mitarbeiter einen stechenden Schmerz im unteren Rücken" ist gut. „Mitarbeiter hat sich beim Heben verletzt" ist unbrauchbar — die BG fragt nach und du verlierst Tage.
Schutzausrüstung dokumentierst du wahrheitsgemäß: Trug der Mitarbeiter Helm, Schutzbrille, Handschuhe? Falls nicht und das ist branchenüblich, deutet die BG das als Mitverschulden des Mitarbeiters — was die Leistungen für ihn kürzen kann, aber dich als Arbeitgeber nicht entlastet bei der Meldepflicht.
| Branche | Zuständige BG | Meldeportal |
|---|---|---|
| Nahrungsmittel/Gastgewerbe | BGN | extranet.bgn.de |
| Bau/Handwerk Bau | BG BAU | extranet.bgbau.de |
| Verwaltung/Büro/Handel | VBG | extranet.vbg.de |
| Gesundheit/Pflege | BGW | extranet.bgw-online.de |
| Metall/Elektro/KFZ | BG ETEM oder BGHM | portal.bgetem.de |
Sofort-Meldepflicht bei schweren Unfällen
Bei Massenunfällen oder Brand- und Explosionsunfällen ist zusätzlich die Polizei zu informieren und der Unfallort bis zur Freigabe durch BG-Aufsichtsperson nicht zu verändern. Ausnahme: Rettung von Personen oder Verhinderung weiterer Schäden — beides geht selbstverständlich vor.
Konsequenzen bei verpasster oder unterlassener Meldung
Bußgelder reichen von 250 Euro (geringfügige Fristüberschreitung) bis 2.500 Euro (vorsätzliche Unterlassung) nach § 209 SGB VII Absatz 2. Bei Wiederholungsfällen verdoppeln sich die Beträge. Bei Personenschaden mit Todesfolge ohne Meldung droht ein strafrechtliches Verfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
Schwerer als das Bußgeld ist die Beitragsklasse-Konsequenz: Die BG ordnet Betriebe in Gefahrtarifklassen ein, die jedes Jahr neu berechnet werden. Verschwiegene Unfälle verfälschen die Statistik — kommt das raus, droht eine rückwirkende Höhereinstufung mit Nachzahlung über mehrere Jahre, die schnell 5-stellig wird.
Außerdem haftet der Arbeitgeber persönlich, wenn ein Mitarbeiter wegen verspäteter BG-Meldung Leistungen (Verletztengeld, Reha-Maßnahmen) verzögert bekommt. Der Mitarbeiter kann den daraus entstandenen Schaden direkt vom Arbeitgeber einklagen, was im Krankheitsverlauf schnell vier- bis fünfstellig wird.
Prävention: Was die BG-Meldung billiger macht
Ein vorhandenes Verbandbuch nach § 24 DGUV Vorschrift 1 ist Pflicht und der erste Schritt zur sauberen Dokumentation. Jeder Erste-Hilfe-Einsatz (auch ohne AU) muss eingetragen werden mit Datum, Uhrzeit, Verletzungsart, Hergang und Ersthelfer. Bei späterer Verschlimmerung ist das Verbandbuch das einzige Beweismittel, dass der Unfall in deinem Betrieb passiert ist.
Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter. Liegt sie vor und ist aktuell, akzeptiert die BG bei Routine-Unfällen die Meldung in der Regel ohne Vor-Ort-Prüfung. Fehlt sie, erscheint bei jedem Unfall eine Aufsichtsperson und der ganze Betrieb wird durchleuchtet.
Bei komplexen Fällen — Wegeunfälle mit unklarem Wegezweck, Berufskrankheiten-Verdacht (BK-Anzeige separat), oder Unfällen mit Beteiligung Dritter — Fachanwalt für Arbeitsrecht oder direkt die Beratungsstelle der zuständigen BG einbeziehen. Die BGN und VBG bieten kostenlose telefonische Erstberatung in unklaren Fällen. Empfehlung: BGN-Hotline 0621 4456-0 für Lebensmittelbetriebe, VBG-Service-Hotline 040 5146-0 für Büro/Verwaltung.
Veröffentlicht durch die Cheftipps-Redaktion. Veröffentlicht am 4. Juli 2026.
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