Ratgeber/Gewinnermittlung Jahresende: 6 Posten, die KMU oft vergessen

Gewinnermittlung Jahresende: 6 Posten, die KMU oft vergessen

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Hinweis: Dieser Artikel bietet einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung. Im konkreten Einzelfall sollten Steuerberater, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige IHK eingebunden werden. Stand der Information: Mai 2026, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen können den Sachverhalt ändern.

Bei der Gewinnermittlung zum Jahresende übersehen KMU im Schnitt 4 bis 7 abzugsfähige Posten, laut DATEV-Auswertungen 2025 sind das bei einem Betrieb mit 250.000 Euro Umsatz schnell 8.000 bis 15.000 Euro Steuerlast, die unnötig anfallen. Die 6 häufigsten Vergessensfälle betreffen Rückstellungen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Reisekosten der Inhaberin, Bewirtungsbelege, Telefon-/Internet-Anteile und private Pkw-Nutzung. Wer diese Posten systematisch sammelt, drückt die Steuerlast in vielen Fällen um 15 bis 25 Prozent.

Posten 1: Rückstellungen nach § 249 HGB

Rückstellungen sind nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, also für Verpflichtungen, die wirtschaftlich ins alte Jahr gehören, aber erst später anfallen. Klassiker sind Jahresabschluss-Kosten des Steuerberaters, Aufbewahrungskosten für Geschäftsunterlagen über 10 Jahre und drohende Garantieleistungen aus Kundenaufträgen.

Die Aufbewahrungs-Rückstellung wird oft komplett vergessen, obwohl sie pauschal mit 20 Prozent der jährlichen Lagerkosten angesetzt werden darf, bei 5 Quadratmetern Aktenlager und 8 Euro Miete pro Quadratmeter sind das 480 Euro pro Jahr × 10 Jahre = 4.800 Euro Einmal-Rückstellung. Garantierückstellungen bemisst das Finanzamt meist mit 0,5 bis 2 Prozent vom Jahresumsatz, je nach Branche und Reklamationsquote.

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Bei der Steuerberater-Rückstellung gilt: Der Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses entsteht wirtschaftlich im Geschäftsjahr, nicht erst bei Rechnungsstellung im Folgejahr, die Rückstellung gehört also ins Bilanzjahr. Wer Einnahme-Überschuss-Rechnung macht, hat hier keinen Hebel, weil EÜR keine Rückstellungen kennt.

§ 249 HGB: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in der Handelsbilanz Pflicht, und über § 5 EStG auch steuerwirksam. Voraussetzung: wirtschaftliche Verursachung im Bilanzjahr und ernsthafte Inanspruchnahme wahrscheinlich.

Posten 2: Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto dürfen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden, § 6 Abs. 2 EStG. Vergessen werden vor allem Kleinwerkzeuge, Büro-Equipment, Software-Lizenzen und Stuhl- oder Tisch-Einzelteile. Auch Bürostuhl für 380 Euro, Drucker für 290 Euro und Headset für 150 Euro fallen darunter.

Alternative ist der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für Güter zwischen 250 und 1.000 Euro netto, über 5 Jahre linear abzuschreiben. Wer im laufenden Jahr 12 Geräte für je 600 Euro angeschafft hat, bekommt im Sofortabzugs-Modus 7.200 Euro Aufwand sofort, im Sammelposten-Modus nur 1.440 Euro pro Jahr.

Faustregel: Bei stabilem Gewinn lohnt der Sofortabzug, bei schwankendem Gewinn hilft der Sammelposten als Glättung. Wichtig: Die Wahl zwischen beiden Methoden muss für alle GWG eines Wirtschaftsjahrs einheitlich getroffen werden, Mischen geht nicht.

Posten 3: Reisekosten und Bewirtungsbelege

Bei eigenen Geschäftsreisen werden Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen oft unterschätzt: Bei Abwesenheit über 8 Stunden 14 Euro, über 24 Stunden 28 Euro pro Tag, § 9 Abs. 4a EStG. Bei 30 Reisetagen pro Jahr und durchschnittlich 14 Euro sind das 420 Euro pauschaler Aufwand, ohne dass ein Einzelbeleg nötig ist.

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Bewirtungsbelege sind zu 70 Prozent abzugsfähig, § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG. Pflichtangaben: Datum, Ort, Anlass, Teilnehmer mit vollständigen Namen, Bewirtungsgrund. Fehlt nur eine dieser Angaben, kippt der komplette Beleg-Abzug. Bei einem Restaurant-Besuch über 250 Euro mit Geschäftspartner sind das 175 Euro Aufwand plus 47,50 Euro Vorsteuer.

Übernachtungskosten sind in voller Höhe absetzbar, Frühstücksanteil aber mit 5,60 Euro pro Tag gegenzurechnen wenn nicht separat ausgewiesen. Wer Hotel-Rechnungen blanko bezahlt und Frühstück darin enthalten ist, verschenkt nichts, aber die Pauschale wird bei den Verpflegungsmehraufwendungen anteilig gekürzt.

💡 Praxis-Tipp: Sammle alle Belege chronologisch in einem Monatsordner und scanne sie sofort, das spart im Januar 6 bis 10 Stunden Suchzeit und reduziert das Risiko verlorener Belege auf nahezu null.

Posten 4: Telefon und Internet privat/beruflich

Der berufliche Anteil der privaten Telefon- und Internet-Rechnung darf pauschal mit 20 Prozent angesetzt werden, maximal 20 Euro monatlich, ohne Einzelnachweis. Bei einer Gesamt-Rechnung von 80 Euro pro Monat ergibt das 16 Euro × 12 = 192 Euro Aufwand pro Jahr ohne Einzelnachweis-Pflicht.

Mit Einzelnachweis über drei Monate kann der Anteil deutlich höher angesetzt werden, bei Handwerkern und Selbständigen mit überwiegender Kunden-Kommunikation am Diensthandy sind 60 bis 80 Prozent durchaus üblich. Die drei Monate gelten dann als repräsentativ für das ganze Jahr.

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Beim Diensthandy gilt: Wenn der Vertrag auf den Betrieb läuft und das Gerät auch privat genutzt wird, ist der Privatanteil als Sachbezug zu versteuern. Alternative: Handyvertrag privat lassen und 20-Prozent-Pauschale ziehen, meist die einfachere Lösung für Solo-Selbständige und Kleinst-Teams.

Posten 5: Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 gilt die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage), auch ohne separates Arbeitszimmer, § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG. Wer pro Woche 3 Tage zuhause arbeitet, kommt auf rund 144 Tage × 6 Euro = 864 Euro Aufwand pro Jahr.

Das echte häusliche Arbeitszimmer bleibt parallel möglich, wenn es Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, dann sind Miete, Strom, Heizung, Versicherung anteilig in voller Höhe absetzbar. Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung mit 12 Quadratmeter Arbeitszimmer und 1.200 Euro Warmmiete sind das 144 Euro Miete pro Monat = 1.728 Euro pro Jahr.

Wichtig: Beides parallel nutzen ist nicht zulässig, entweder Pauschale oder Einzelnachweis Arbeitszimmer. Wer 2026 noch unsicher ist, ob das Arbeitszimmer als Mittelpunkt anerkannt wird, fährt mit der Pauschale steuersicherer und braucht keinen Grundriss-Nachweis.

Posten 6: Private Pkw-Nutzung und Fahrtenbuch

Beim betrieblichen Pkw mit privater Mitbenutzung gilt entweder die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Bei einem Listenpreis von 35.000 Euro sind das 350 Euro Privatanteil pro Monat = 4.200 Euro pro Jahr als geldwerter Vorteil. Wer überwiegend dienstlich fährt, kommt mit Fahrtenbuch oft günstiger weg.

Beim privaten Pkw mit gelegentlicher betrieblicher Nutzung: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ohne Mengen-Grenze. Bei 5.000 km dienstlich pro Jahr macht das 1.500 Euro Aufwand. Pflicht: Datum, Strecke, Anlass, Kilometerstand am Anfang/Ende jeder einzelnen Fahrt, sonst Kürzung durch das Finanzamt.

  1. Rückstellungen frühzeitig prüfen (Steuerberater, Aufbewahrung, Garantie)
  2. GWG-Liste mit Datum, Betrag, Sammelposten-Entscheidung führen
  3. Bewirtungsbelege auf Vollständigkeit der Pflichtangaben prüfen
  4. Homeoffice-Tage parallel zum Kalender festhalten
  5. Fahrtenbuch oder Kilometerprotokoll konsistent durchführen
  6. Steuerberater spätestens im November einen Zwischen-Status liefern
⚠️ Fristen-Falle: Die Einkommensteuer-Erklärung 2026 ist bis 31. Juli 2027 abzugeben, mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis 28. Februar 2028. Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro.

Vergleich der 6 Posten mit Einspar-Potenzial

Die folgende Tabelle zeigt typische Beträge bei einem KMU mit 250.000 Euro Jahresumsatz und 2 Mitarbeitenden plus Inhaberin. Steuerersparnis kalkuliert mit 30 Prozent Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Posten Typische Höhe Steuerersparnis
Rückstellungen (Steuerberater, Aufbewahrung)2.000-5.000 €600-1.500 €
GWG Sofortabzug3.000-7.000 €900-2.100 €
Reisekosten + Bewirtung1.500-4.000 €450-1.200 €
Telefon/Internet anteilig200-1.500 €60-450 €
Homeoffice-Pauschale600-1.260 €180-380 €
Private Pkw-Nutzung1.000-3.000 €300-900 €

Summiert sind das schnell 2.500 bis 6.500 Euro Steuerersparnis pro Jahr, Geld, das ohne diese Posten an das Finanzamt geht. Wer im KMU-Bereich konsequent dokumentiert, kommt damit auf 1 bis 2 Monatsgehälter zusätzliche Liquidität.

Was du jetzt tun solltest: System statt Hektik im Dezember

Die 6 Posten lassen sich vermeiden, wenn die Buchhaltung im Monatsrhythmus statt im Jahreskampf läuft. DATEV Unternehmen Online, lexoffice oder sevdesk strukturieren Belege automatisch und markieren Bewirtung, GWG und Reisekosten als eigene Kategorien, die manuelle Nacharbeit im Januar entfällt damit zu 80 Prozent.

Bei konkreten Fällen Steuerberater oder Fachanwalt einbeziehen, vor allem bei Rückstellungen, häuslichem Arbeitszimmer und Pkw-Methoden lohnt ein 30-Minuten-Beratungs-Slot im Oktober oder November, bevor das Jahr endet. Wer 200 Euro Beratungshonorar in 3.000 Euro Steuerersparnis verwandelt, hat einen Faktor 15 erreicht.

Veröffentlicht durch die Cheftipps-Redaktion. Veröffentlicht am 9. September 2026.

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