Reisekosten Mitarbeiter abrechnen: Pauschalen und Belege richtig handhaben
Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir möglicherweise eine kleine Provision — ohne Mehrkosten für dich. Das hilft uns, weiterhin kostenlose Inhalte zu erstellen.
Eine korrekt abgerechnete Verpflegungspauschale für einen Auswärtstag über 8 Stunden bringt deinem Mitarbeiter 14 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Mehrlohn, bei 24 Stunden Abwesenheit sind es 28 Euro pro Tag. Das ist nicht klein, summiert sich aber bei einer fünftägigen Montage schnell auf 140 Euro netto extra. § 9 Abs. 4a EStG regelt die Pauschalen abschließend, dazu kommen Übernachtungskosten gegen Beleg und Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. km: 0,38 Euro). Wer das richtig handhabt, spart Lohnsteuer und SV-Beiträge, wer es falsch macht, riskiert bei der Betriebsprüfung Nachforderungen plus 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Dieser Leitfaden zeigt alle Pauschalen 2026, die Belegpflichten und die häufigsten Fehler.
Verpflegungspauschalen 2026 im Inland
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit im Inland sind seit 2020 unverändert: 14 Euro bei 8-24 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit pro Kalendertag. An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten: jeweils 14 Euro ohne Mindestabwesenheit. Voraussetzung: die Tätigkeit findet außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung statt.
Erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem der Beschäftigte dauerhaft tätig wird, meist der Betriebssitz oder ein vom Arbeitgeber zugeordneter Standort. Außendienstler ohne feste erste Tätigkeitsstätte können für jede Fahrt ab dem ersten Kilometer Pauschalen ansetzen. Bei Auszubildenden ist die Berufsschule keine erste Tätigkeitsstätte, wichtig für die korrekte Abrechnung.
Wenn der Arbeitgeber kostenlos verpflegt (z.B. Frühstück im Hotel oder Geschäftsessen), wird die Verpflegungspauschale gekürzt: 20 Prozent Frühstück, 40 Prozent Mittag- und Abendessen. Konkret: bei 28 Euro Tagespauschale und gestelltem Frühstück und Mittagessen verbleiben nur 28 - 5,60 - 11,20 = 11,20 Euro pauschal.
Auslandspauschalen: 200+ Länder, jährliches BMF-Schreiben
sevDesk — Rechnungsprogramm (GoBD, XRechnung, Mahnwesen)
Rechnungen, XRechnung/ZUGFeRD und Mahn-Workflow in einem Tool — ab 8,90 €/Monat.
Bei Amazon ansehen →* Affiliate-Link
Für Auslandstätigkeit gelten höhere Pauschalen, gestaffelt nach Reiseland. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich ein BMF-Schreiben mit Sätzen für rund 200 Länder. Beispiele 2026: Frankreich 32/48 Euro (Tagespauschale 8h+ / 24h), Spanien 27/40 Euro, USA-Großstädte 51/76 Euro, Schweiz 53/80 Euro.
Übernachtungspauschale Ausland ist eine zusätzliche Option, wenn keine Belege vorliegen: zwischen 75 und 200 Euro pro Übernachtung je nach Land. Mit Beleg dürfen die tatsächlichen Kosten erstattet werden, meist günstiger für den Beschäftigten, weil Übernachtungsbelege oft über der Pauschale liegen, gerade in europäischen Hauptstädten.
Bei mehreren Ländern an einem Tag gilt: maßgeblich ist das Land, in dem die Auswärtstätigkeit zur Tageszeit 0 Uhr gerade stattfindet, bei Reisetagen mit Übernachtung das Land der Übernachtung. Wer mit dem Flieger morgens nach Paris und abends nach London weiterreist, rechnet UK ab.
Fahrtkosten: Kilometerpauschale, ÖPNV und Bahn 1. Klasse
| Verkehrsmittel | Pauschal-Erstattung | Beleg nötig? |
|---|---|---|
| PKW (Eigentum Arbeitnehmer) | 0,30 Euro/km bei Auswärts | Fahrtenbuch oder Reisekostenabrechnung |
| Motorrad | 0,20 Euro/km | Reisekostenabrechnung |
| Fahrrad | 0,05 Euro/km (Selten genutzt) | Reisekostenabrechnung |
| Bahn, Bus, Flug | tatsächliche Kosten | Beleg zwingend |
| Taxi/Mietwagen | tatsächliche Kosten | Beleg zwingend |
| Mitnahmepauschale | 0,02 Euro/km pro Mitfahrer | Liste der Mitfahrer |
Übernachtungskosten: Beleg oder Pauschale 20 Euro
Für Inlands-Übernachtungen können Arbeitgeber entweder die tatsächlichen Kosten gegen Hotelbeleg erstatten oder eine pauschale 20 Euro pro Übernachtung ohne Nachweis. Die Pauschale ist nur bei tatsächlich anfallender Übernachtung erlaubt, kein Beleg-Verstecken bei Pendelei. Für Hotelfrühstück gilt die Kürzungslogik der Verpflegungspauschalen (20 Prozent).
Tatsächliche Kosten sind erstattungsfähig bis zur "angemessenen Höhe", was angemessen ist, hängt vom Geschäftszweck ab. Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel Mittelklasse-Hotels (60-150 Euro pro Nacht im Inland). Suiten, Luxus-Hotels über 200 Euro sind nur bei Reiseanlass-Begründung (z.B. Messe-Hauptort) erstattungsfähig.
Bei Übernachtungen im Privathaushalt von Geschäftspartnern oder Verwandten gilt die Pauschale 20 Euro auch ohne Hotelbeleg, Voraussetzung ist nur, dass die Übernachtung tatsächlich stattgefunden hat. Die ist über die Reisekostenabrechnung samt Ort/Datum nachzuweisen, nicht über fiktive Hotelbelege (das wäre Steuerhinterziehung).
Häufige Fehler bei Reisekosten-Abrechnungen
- Verpflegungspauschale bei gestellter Mahlzeit nicht gekürzt
- Kilometerpauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (das ist Entfernungspauschale)
- Auslandspauschale falsch zugeordnet (Reisetag vs. Übernachtungsland)
- Übernachtungspauschale für tagsüber kurze Pausen (z.B. Hotel-Dayuse)
- Belege erst nach 6 Monaten eingereicht, gilt als verspätet, Erstattung nicht mehr lohnsteuerfrei
- Beleg-Original nicht aufbewahrt (10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Buchhaltung)
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung zwischen Reisekosten und Entfernungspauschale: Reisekosten gelten für Auswärtstätigkeit (außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte), Entfernungspauschale für tägliche Pendelfahrten. Beispiel Außendienstler: jede Fahrt vom Wohnort zu einem Kunden ist Reisekosten (0,30 Euro/km Hin und Rückweg), die Fahrt zum Bürositz ist Entfernungspauschale (0,30 bzw. 0,38 Euro je Entfernungs-km, nur einfach).
Belegpflichten und 10-Jahres-Aufbewahrung
Original-Belege für Hotel, Flug, Mietwagen und sonstige Sachkosten solltest du als Arbeitgeber 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Digital ist erlaubt, wenn die Belege revisionssicher gespeichert sind (GoBD-konform). Reine Foto-Speicherung im Mitarbeiter-Smartphone reicht nicht, die Pflicht trägt der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.
Bei pauschalen Erstattungen (Verpflegung, Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale) ist die Reisekostenabrechnung selbst der Beleg. Sie muss enthalten: Reisedatum, Reiseziel, Anlass der Reise, Beginn und Ende (Uhrzeit) der Abwesenheit, gefahrene Kilometer bei eigenem Pkw, Gestellung von Mahlzeiten. Eine Excel-Tabelle reicht, sofern alle Angaben drin sind.
Hinweis zur Lohnsteuer-Außenprüfung: Prüfer prüfen Reisekosten gern, weil hier oft schlampig gerechnet wird. Stichproben über 12-24 Monate sind Standard. Wer eine Software mit Audit-Trail nutzt, ist klar im Vorteil, manuelle Excel-Listen führen schnell zu Nachfragen, vor allem bei der Kürzungslogik gestellter Mahlzeiten.
Was du jetzt tun solltest: Reisekosten effizient abrechnen
Konkret: aktiviere im Lohnprogramm die automatische Kürzung bei Mahlzeitengestellung, lege die Auslandspauschalen 2026 als Tabelle hinterlegt an, und vereinbare interne Frist von 28 Tagen zur Belegabgabe. Diese drei Schritte reduzieren Rückfragen und Betriebsprüfungs-Risiko gegen Null.
Zwei konkrete Software-Empfehlungen: Circula (rund 7 Euro pro Mitarbeiter und Monat) automatisiert Belegerfassung per App, OCR und integriert sich in DATEV/LexOffice. Alternative für unter 10 Beschäftigte: SAP Concur Expense oder N2F mit ähnlicher Funktionalität, Vergleichen lohnt sich, weil Preise pro Mitarbeiter schnell skalieren.
Bei konkreten Fällen Steuerberater oder Fachanwalt einbeziehen, besonders bei häufigen Auslandsreisen, Doppelter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit über 48 Monate (dann wird der Auswärtsort zur ersten Tätigkeitsstätte). Eine Stunde Beratung (150 Euro) erspart oft fünfstellige Nachforderungen bei der nächsten Lohnsteuer-Außenprüfung.
Veröffentlicht durch die Cheftipps-Redaktion. Veröffentlicht am 28. Oktober 2026.
Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.
Fehler entdeckt oder ergänzende Erfahrung? korrektur@cheftipps.de
Chef-Tipps direkt ins Postfach
Praxis-Wissen für KMU-Chefs: Recht, Lohn, Tools und Mitarbeiter — einmal pro Woche, kein Spam.
🎁 Gratis dazu: Arbeitszeit-Compliance-Checkliste (PDF)